Ob Privatperson, Kleinunternehmen oder mittelständisches Unternehmen:
Unser Team erfahrener Fachkräfte berät Sie hinsichtlich aller Anforderungen
im Bereich der Rechtsberatung.

Wir beraten branchenübergreifend: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmensgruppen. Die Beratung umfasst alle Lebenszyklen einer Gesellschaft und die sich im jeweiligen Stadium ergebenden spezifischen Fragestellungen, von der Auswahl der passenden Rechtsform und der Errichtung einer Gesellschaft, der Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, der laufenden und projektbezogenen Beratung bis hin zur Liquidation und Abwicklung einer Gesellschaft:

  • Gesellschaftsgründungen, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen, Geschäftsführer-anstellungsverträge
  • Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Gesellschafterversammlungen
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
  • Beratung und Vertragsgestaltung im Handelsrecht

Gesellschafter und Aktionäre beraten wir hinsichtlich ihrer Beteiligungen, Rechte und Ansprüche gegenüber Gesellschaft und Mitgesellschaftern. Dies umfasst neben der dauerhaften Begleitung die anlassbezogene Beratung etwa zu streitigen Gesellschafter- und Hauptversammlungen, zu Informationsansprüchen, Kompetenzstreitigkeiten, dem Verkauf von Anteilen oder dem Ausscheiden aus der Gesellschaft.

Unser interdisziplinärer Ansatz in Kooperation mit Anochin, Roters & Kollegen sorgt dafür, dass juristische Gestaltung und steuerrechtliche Beratung Hand in Hand gehen.

Neuordnung der Unternehmensstruktur

Umstrukturierungen und Umwandlungen stellen komplexe Vorgänge dar, die einer intensiven und abgestimmten Vorbereitung bedürfen. Ein Schwerpunkt der ARK Rechtsanwälte liegt in der Beratung und Begleitung solcher Umstrukturierungen des Unternehmens und der Unternehmensgruppe. Die Vernetzung unserer rechtlichen Kompetenz mit betriebswirtschaftlicher Expertise und steuerlichem Know-how unseres Kooperationspartners Anochin, Roters & Kollegen ermöglicht es uns, unsere Mandanten hierbei umfassend unter Einbeziehung aller rechtlich, steuerlich sowie handels- und steuerbilanziell relevanten Fragestellungen zu beraten. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir die optimale Unternehmensstruktur und sorgen für deren effiziente rechtliche Umsetzung.

Wir beraten und gestalten Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz (insbesondere Verschmelzungen, Rechtsformwechsel sowie Abspaltungen und Ausgliederungen von Unternehmen und Unternehmensteilen) sowie bei Strukturmaßnahmen außerhalb des Umwandlungsgesetzes (vor allem Anwachsungen und Einbringungen).


Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen

Außerdem begleiten wir Gesellschaften bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen (u. a. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge).

Einen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet die rechtliche und steuerrechtliche Begleitung von komplexen Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen, MBO/LBO-Strukturen sowie Joint Ventures, bei denen wir eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unseres Kooperationspartners Anochin, Roters & Kollegen (ARK-Gruppe) zusammenarbeiten.

Ziel unserer Tätigkeit ist, die rechtlich und steuerlich vorteilhafteste Akquisitionsstruktur in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zu konzipieren. Wir begleiten den gesamten Verkaufsprozess, einschließlich

  • Gestaltung von Vertraulichkeits-/Exklusivitätsvereinbarungen und Letter of Intent
  • Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen in dem Bereich Legal und zusätzlich in enger Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der ARK-Gruppe die Due-Diligence-Prüfung in den Bereichen Tax und Financial
  • Begleitung von Bieterverfahren
  • Finanzierungsfragen, Akquisitionsfinanzierungen, Kaufpreisallokationen und Unternehmensbewertungen
  • Vertragsgestaltung und -verhandlungen sowohl für Share Deals als auch Asset Deals und Joint Ventures

Wir unterstützen zusätzlich unsere Mandanten bei der Integration erworbener Unternehmen in bestehende Unternehmens-/Konzernstrukturen, insbesondere durch Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel).

Das Vertragsrecht tangiert eine Vielzahl von Rechtsgebieten und spielt in allen Bereichen der wirtschaftlichen Tätigkeit eine tragende Rolle. Die grundlegende Herausforderung ist, Rechtspositionen zu sichern und Risiken kalkulierbarer zu machen. Hierbei ist die optimale Vertragsgestaltung das Mittel, diese Anforderungen zu erfüllen.

Wir erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die wirtschaftlichen Eckdaten eines Vertrags, um Ihre Zielvorstellungen im Vertragswerk abzusichern. Wir beraten über Rechtsfolgen sowie über die steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist hierbei die

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsabwicklung
  • Verhandlungsführung
  • Vertragsprüfung

Die richtige und rechtzeitige Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist für den nachhaltigen Bestand von Familienunternehmen von elementarer Bedeutung. Wir beraten Sie in allen Planungs- und Umsetzungsphasen und erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung.

Eine solche Beratung erfordert ein optimales Zusammenspiel zwischen Steuer- und Zivilrecht, insbesondere auf den Gebieten des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts.

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen:

  • Planung und Umsetzung von steueroptimierten Nachfolgekonzepten
  • Nachfolgeberatung für Privatvermögen und Unternehmer
  • Testamentsgestaltung, Gestaltung von Erbverträgen und Eheverträgen sowie von vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Errichtung von Familien-, Unternehmens- und gemeinnützigen Stiftungen sowie von gemeinnützigen Kapitalgesellschaften

Eine Firmenbeteiligung im Ausland, die Gestaltung von Kauf- bzw. Lieferverträgen mit einem ausländischen Partner oder auch der Aufbau einer Vertriebsstruktur im Nachbarland: als Unternehmer kommt man an grenzüberschreitenden Rechtsfragen nicht vorbei.

Die Beratung bei grenzüberschreitenden Vorhaben unserer Mandanten ist eine unserer Kernkompetenzen. Dies betrifft Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Vertriebs- sowie des Vertragsrechts. Dabei liegt unser besonderer Fokus in der Beratung im deutsch-polnischen Wirtschaftsverkehr. Wir unterstützen polnische Unternehmer in allen wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragen beim Eintritt in den deutschen Markt.

Wichtig ist uns, die grenzüberschreitende Rechtsberatung nicht losgelöst von betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Beratung zu sehen, um für unsere Mandanten betriebswirtschaftlich und steuerlich bestmögliche Ergebnisse zu erreichen. Zusammen mit unserem Kooperationspartner Anochin, Roters & Kollegen bieten wir Lösungen aus einer Hand an.

Die Regulierung in der Wirtschaft nimmt stetig zu. Dies ist die Konsequenz aus dem steigenden Umfang staatlicher Normierung als auch der Zunahme unternehmenseigener Regularien.

Die Nichteinhaltung oder Verletzung von rechtlichen oder moralischen Regeln stellt für die Unternehmen ein oft kaum zu kalkulierendes Risiko dar. Nicht nur Haftungsfolgen für die Organmitglieder und mögliche Schadensersatzansprüche bedrohen das Unternehmen, sondern auch der oft schwerer wiegende Reputationsverlust.

Unternehmensinterne Compliance-Regelungen helfen, das Risiko zu minimieren, und können die Organmitglieder im Extremfall entlasten. Individuelle Compliance Management Systeme sind daher ein wesentlicher Teil eines unternehmensinternen Risikomanagements.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Identifizierung der internen und externen Risiken und der Erarbeitung und Implementierung von Compliance-Regelungen bis hin zu einem Compliance Management System (CMS).

Unterstützt werden wir dabei von Wirtschaftsprüfern unseres Kooperationspartners Anochin, Roters & Kollegen, die die nötige Fachkompetenz bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mitbringen.

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